Im Notfall

Prinzipiell sollte Ihr Kinder- und Jugendarzt auch außerhalb der Sprechzeiten für Sie erreichbar sein. Er kann aber auch auf einen kollegialen Vertretungsdienst verweisen. Den diensthabenden Vetretungsarzt erfahren Sie in der Regel über den Anrufbeantworter Ihrer Kinder- und Jugendarztpraxis. 

Von Mittwoch 13.00 Uhr bis Donnerstag 8.00 Uhr, sowie von Freitag 13.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr können Sie sich in Notfällen an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden. Den jeweils diensthabenden Arzt erfahren Sie bayernweit unter der Rufnummer 116 117. In ländlichen Regionen ist dies meist ein Allgemeinarzt oder auch ein Facharzt anderer Fachgebiete. In einzelnen Bereichen Oberfrankens gibt es auch einen fachärztlichen Bereitschaftsdienst (Augenärzte, HNO-Ärzte, Frauenärzte, Kinder- und Jugendärzte).

Kinder- und Jugendärztliche Bereitschaftsdienste

Bamberg (Stadt und Landkreis)
Die Vermittlung erfolgt über die zentrale Rufnummer 116 117. Mittwochs, Samstag , Sonntag und an Feiertagen gibt es feste
Sprechstunden: 16-18 Uhr sowie 10-12 Uhr in der Praxis des jeweils Diensthabenden. Darüberhinaus besteht Ruf-Bereitschaft. Ein(e) Kinder- und Jugendarzt/-ärztin hat jeweils immer 1 Woche lang Dienst. Hausbesuche erfolgen nur im Stadtgebiet Bamberg.

Bayreuth (Stadt und Landkreis)
Praxissprechzeiten: Samstag 9.00 - 12.00 Uhr, Sonn- und Feiertag 9.00 - 12.00 Uhr. Die Notfallsprechstunde findet in der Praxis des diensthabenden Kinder- und Jugendarztes statt. Auskunft über den zuständigen Kinder- und Jugendarzt erhalten Sie aus der örtlichen Presse, über die Bandansage Ihres Kinder- und Jugendarztes oder über die Vermittlungszentrale unter Tel. 116 117. Außerhalb der Sprechzeiten steht der diensthabende Arzt für telefonische Beratungen und für dringende, medizinisch erforderliche Hausbesuche zur Verfügung

Coburg (Stadt und Landkreis)
Praxissprechzeiten: Mittwoch, Freitag 18.00 - 19.00 Uhr, Samstag, Sonntag, Feiertag jeweils 10.00 - 12.00 Uhr und 17.00 - 19.00 Uhr. Die Notfallsprechstunde findet in der Praxis des diensthabenden Kinder- und Jugendarztes statt. Auskunft über den zuständigen Kinder- und Jugendarzt erhalten Sie aus der örtlichen Presse, über die Bandansage Ihres Kinder- und Jugendarztes oder über die Vermittlungszentrale unter Tel. 116 117. Außerhalb der o. gen. Sprechzeiten ist der allgemeinärztliche Bereitschaftsdienst zuständig (Tel. 116 117)

In lebensbedrohlichen Notfällen wenden Sie sich an die regionale Rettungsleitstelle (Tel. 112), die den Einsatz des Notarztes koordiniert.

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Informationen zu Kinderkrankheiten wie z.B.:

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Windpocken
Röteln
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